Hinweis:
Beispiele zu den Umlagen finden Sie im Abschnitt Umlagen: Hinweise, Tipps und
Beispiele.
Details zur Bedienung finden Sie im Abschnitt Hinweise zur Eingabe
der empfangenden Kostenstellen
Die Ermittlung der umzulegenden Kosten erfolgt anhand der auf den Hauptkostenstellen gebuchten Kosten, immer bezogen auf die abzurechnende Periode.
Bei dieser Umlageart ist deshalb eine manuelle Eingabe der empfangenden Kostenstellen nicht möglich, da automatisch eine Umlage auf alle Hauptkostenstellen erfolgt. Die Hauptkostenstellen, auf die die Umlage erfolgt, werden nach Auswahl der Umlageart Gemeinkosten in der Tabelle der empfangenden Kostenstellen zur Information angezeigt.
Als abgebende Kostenstelle können nur Kostenstellen mit Kennung "Allgemeine Kostenstelle" im Kostenstellenstamm angegeben werden.
Bei der Berechnung werden vier Fälle unterschieden:
•Fall 1: keine Menge und keine
Bezugskostenart angegeben:
Alle Kosten der abgebenden Kostenstelle werden
auf alle Hauptkostenstellen umgelegt. Der Verteilungsschlüssel wird aus dem
Verhältnis der auf den Hauptkostenstellen gebuchten Gesamtkosten errechnet.
•Fall 2: keine Menge, aber
eine Bezugskostenart angegeben:
Alle Kosten der abgebenden Kostenstelle
werden auf alle Hauptkostenstellen umgelegt. Der Verteilungsschlüssel wird aus
dem Verhältnis der Kosten, welche mit der Bezugskostenart auf den
Hauptkostenstellen gebuchten wurden, errechnet.
•Fall 3: Menge (Prozentsatz)
angegeben, aber keine Bezugskostenart:
Aus dem angegebenen Prozentsatz und
den Gesamtkosten jeder Hauptkostenstelle wird der Betrag ermittelt, um den die
abgebende Kostenstelle ent- und die Hauptkostenstelle belastet wird. Das führt
dazu, dass jede Hauptkostenstelle zusätzlich um einen Betrag proportional zu den
auf der Hauptkostenstelle aufgelaufenen Gesamtkosten belastet wird
(Zuschlagssatz). Auf der abgebenden Kostenstelle kann es zu einer Unter- oder
Überdeckung kommen.
•Fall 4: Menge (Prozentsatz)
und Bezugskostenart angegeben:
Wie Fall 3, jedoch wird der umzulegende
Betrag nicht aus den Gesamtkosten berechnet, sondern nur aus den mit der
Bezugskostenart auf den Hauptkostenstellen gebuchten Kosten. Auch hier kann bei
der abgebenden Kostenstelle eine Unter- oder Überdeckung auftreten.