Umlageart Gemeinkosten

Hinweis:        Beispiele zu den Umlagen finden Sie im Abschnitt Umlagen: Hinweise, Tipps und Beispiele.
Details zur Bedienung finden Sie im Abschnitt Hinweise zur Eingabe der empfangenden Kostenstellen

Die Ermittlung der umzulegenden Kosten erfolgt anhand der auf den Hauptkostenstellen gebuchten Kosten, immer bezogen auf die abzurechnende Periode.

Bei dieser Umlageart ist deshalb eine manuelle Eingabe der empfangenden Kostenstellen nicht möglich, da automatisch eine Umlage auf alle Hauptkostenstellen erfolgt. Die Hauptkostenstellen, auf die die Umlage erfolgt, werden nach Auswahl der Umlageart Gemeinkosten in der Tabelle der empfangenden Kostenstellen zur Information angezeigt.

Als abgebende Kostenstelle können nur Kostenstellen mit Kennung "Allgemeine Kostenstelle" im Kostenstellenstamm angegeben werden.

Bei der Berechnung werden vier Fälle unterschieden:

      Fall 1: keine Menge und keine Bezugskostenart angegeben:
Alle Kosten der abgebenden Kostenstelle werden auf alle Hauptkostenstellen umgelegt. Der Verteilungsschlüssel wird aus dem Verhältnis der auf den Hauptkostenstellen gebuchten Gesamtkosten errechnet.

      Fall 2: keine Menge, aber eine Bezugskostenart angegeben:
Alle Kosten der abgebenden Kostenstelle werden auf alle Hauptkostenstellen umgelegt. Der Verteilungsschlüssel wird aus dem Verhältnis der Kosten, welche mit der Bezugskostenart auf den Hauptkostenstellen gebuchten wurden, errechnet.

      Fall 3: Menge (Prozentsatz) angegeben, aber keine Bezugskostenart:
Aus dem angegebenen Prozentsatz und den Gesamtkosten jeder Hauptkostenstelle wird der Betrag ermittelt, um den die abgebende Kostenstelle ent- und die Hauptkostenstelle belastet wird. Das führt dazu, dass jede Hauptkostenstelle zusätzlich um einen Betrag proportional zu den auf der Hauptkostenstelle aufgelaufenen Gesamtkosten belastet wird (Zuschlagssatz). Auf der abgebenden Kostenstelle kann es zu einer Unter- oder Überdeckung kommen.

      Fall 4: Menge (Prozentsatz) und Bezugskostenart angegeben:
Wie Fall 3, jedoch wird der umzulegende Betrag nicht aus den Gesamtkosten berechnet, sondern nur aus den mit der Bezugskostenart auf den Hauptkostenstellen gebuchten Kosten. Auch hier kann bei der abgebenden Kostenstelle eine Unter- oder Überdeckung auftreten.