In der Firmenspalte muss diejenige Datenbankspalte aus der unter "Datenbanktabelle" eingetragenen Tabelle angegeben werden, welche die Mandantennummer enthält. Für die von der Kostenrechnung vorgeschlagenen Standardspalten müssen folgende Werte verwendet werden (diese stehen auch in der Auswahlliste zur Verfügung und werden automatisch vorgeschlagen, wenn Sie eine der Standard-Datenbanktabellen der Kostenrechnung verwenden):
• i_firmid bei den Tabellen kr_kostenstelle und kr_kostentraeger
• i_firm_refid bei den Tabellen fibu_konto und fibu_kategorie
Die Angabe einer Firmenspalte ist immer dann zwingend notwendig, wenn die unter Referenzspalte angegebene Datenbankspalte allein keinen eindeutigen Schlüssel ergibt, sondern nur mit der Mandantennummer zusammen (d.h. ein Wert kann zwar nur einmal pro Mandant vorkommen, jedoch können die gleichen Werte bei unterschiedlichen Mandanten verwendet werden). Dies ist bei allen Standard-Datenbanktabellen der Kostenrechnung der Fall.
Wenn Sie externe Datenbanktabellen verwenden, bei denen die Werte in der Referenzspalte immer eindeutig sind, müssen Sie keinen Eintrag in der Firmenspalte vornehmen. Wenn die Tabelle für alle Mandanten genutzt werden soll, dürfen Sie keinen Eintrag vornehmen und die Werte müssen eindeutig sein.