Wichtig: Sonderposten können nur Anlagen mit linearer AfA und ohne hinterlegte Sonder-AfA zugeordnet werden.
Die Zuordnung eines Sonderpostens zu einer oder mehreren Anlagen erfolgt über die Bebuchung der Anlage mit der Bewegungsart Sonderposten (Einstellung).
Hierfür markieren Sie die jeweilige Anlage in der Anlagenstamm-Tabelle und wählen die Schaltfläche "Buchen". Nach Auswahl der Bewegungsart "Sonderposten (Einstellung)" wird die Sonderposten-Tabelle geöffnet mit den Sonderposten, deren Betrag noch nicht komplett verteilt wurde. Wählen Sie den gewünschten Sonderposten mit einem Doppelklick auf den Zeilenkopf aus; die Sonderpostentabelle wird geschlossen und die Buchungsmaske mit den Daten aus dem Sonderpostenstammsatz gefüllt.
Vervollständigen Sie die weiteren Buchungsangaben und bestätigen die Zuordnung mit der Schaltfläche Buchen. Nach Abschluss der Buchung wird der gerade zugeordnete Sonderposten im Anlagenstammsatz in der Registerkarte "SOPO" angezeigt.
Wichtiger Hinweis: Bei der Zuordnung von Sonderposten zu älteren Anlagegütern, die als Altbestand übernommen wurden, ist bei der Buchung mit Bewegungsart "SOPO Einstellung" der volle Sonderposten-Betrag (vergleichbar mit den AHK einer Anlage) anstelle des noch aufzulösenden Betrags (vergleichbar mit dem Buchwert einer Anlage) zu verwenden!
Ob bei der Sonderposten-Zuordnung zusätzlich in der Finanzbuchhaltung eine Buchung erzeugt wird, hängt von der Kennung des Einstellungskontos ab:
• Kennung Sonstiger
betrieblicher Aufwand:
eine Einstellungsbuchung (Zugangsbuchung)
wird in der Finanzbuchhaltung erzeugt mit dem Einstellungskonto als Sollkonto
und dem Sonderpostenkonto als Habenkonto. Soll- und Habenkonto werden aus dem
Sonderpostenstammsatz übernommen.
Die Einstellungsbuchung kann bei Bedarf in
der Finanzbuchhaltung über die automatische Stornofunktion storniert werden.
Dabei wird die Zuordnung des Sonderpostens zur Anlage wieder aufgehoben.
• Kennung Finanzkonto
(Bank):
es wird keine Einstellungsbuchung in der
Finanzbuchhaltung erzeugt. Der Zugang des Sonderpostens muss separat in der
Finanzbuchhaltung gebucht werden. Eine Prüfung, ob dies bereits geschehen ist,
erfolgt nicht.
Die Angabe eines Finanzkontos als Einstellungskontos ist dann
sinnvoll, wenn der Sonderposten vor Fertigstellung der geförderten Anlage
eintrifft und somit der Anlage noch nicht direkt zugeordnet werden kann. In
diesem Fall ist der Geldeingang in der Finanzbuchhaltung zu buchen und der
Sonderpostenstammsatz in der Anlagenbuchhaltung mit dem Finanzkonto als
Einstellungskonto anzulegen. Bei der späteren Zuordnung eines solchen
Sonderpostens zur Anlage ist es nicht mehr notwendig, eine Zugangsbuchung zu
erzeugen, diese wird vielmehr von der Anlagenbuchhaltung als bereits vorhanden
vorausgesetzt.