Ist die Einstellung "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" in den globalen Einstellungen gesetzt, dann wird die kalkulatorische AfA aus den AfA-Monatswerten ermittelt, am Ende des Jahres entspricht die kalkulatorische AfA damit der steuerlichen AfA (Normal-AfA plus eventuelle Sonder-AfA).
Wichtig: Bei Verwendung dieser Einstellung wird die kalkulatorische AfA nur für aktive Anlagen berücksichtigt, da auch nur diese in der steuerlichen AfA berücksichtigt werden.
Bei Aktivierung dieser Einstellung für die kalkulatorische AfA werden deshalb alle Angaben im Anlagenstammsatz zur kalkulatorischen AfA außer dem Beginndatum der kalkulatorischen AfA ignoriert.
Wichtig: Das Beginndatum der kalkulatorischen Abschreibung muss dabei gleich dem AfA-Beginndatum sein. Ist dies nicht der Fall, können Differenzen auftreten.
Details zu den Einstellungen im Programm bzw. im Anlagenstammsatz finden Sie in den Abschnitten Globale Einstellungen und im Abschnitt Hinweise zu den Einstellungen der kalkulatorischen AfA im Anlagenstammsatz.
Wenn die Einstellung "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" verwendet wird und ein Anlagegut wird mit manueller AfA (planmäßige bzw. Sonder-AfA) bebucht ist folgendes zu beachten:
• Eine Anlage, welche mit manueller AfA bebucht wurde, muss aus der Ermittlung der kalkulatorischen AfA herausgenommen werden, indem das Startdatum für die kalkulatorischen Kosten im Anlagenstamm des betreffenden Anlageguts entfernt wird. Nach Abschluss des Geschäftsjahres in der Anlagenbuchhaltung ist das Startdatum wieder zu setzen, damit die Anlage in Zukunft wieder kalkulatorisch berücksichtigt wird.
Tipp: Sie können die Startdaten für die kalkulatorische AfA nach Abschluss des Geschäftsjahres pauschal für alle Anlagen auch über das "Fibu-Abgleich"-Hilfsprogramm mit Hilfe der Funktion "kalkulatorische AfA" unter "Anlagenbuchhaltung" neu setzen lassen (Option "Beginndatum der Kalkulation auf das AfA-Beginndatum für alle setzen").