Steuerrechtliche erhöhte AfA, für die Dauer der Sonder-AfA wird die erhöhte AfA abgeschrieben. Wenn nach dem Ende der Sonder-AfA-Dauer noch ein Restwert vorhanden ist, so wird dieser weiter mit der im Stammsatz hinterlegten Normal-AfA abgeschrieben. AfA-Satz und Dauer sind anzugeben.
Im Falle eines Teil- oder Vollabgangs vor Ablauf des Sonder-AfA-Zeitraums wird für das Abgangsjahr anteilige Sonder-AfA berücksichtigt (analog zur anteiligen Normal-AfA).